Aufgaben des Bürgermeisters

Das Amt des Bürgermeisters umfasst ein vielfältiges Aufgabenspektrum. Der Bürgermeister ist nicht nur Leiter der Verwaltung, sondern gleichzeitig auch oberster politischer Repräsentant der Gemeinde sowie Vorsitzender des Rates.

Verwaltung

Der Bürgermeister ist Vorgesetzter aller Bediensteten der Gemeindeverwaltung. Er entscheidet über die Geschäftsverteilung in der Verwaltung und der inneren Organisation. Bei der Leitung und Steuerung mit ihren vielfältigen und komplexen Aufgaben wird er vom Verwaltungsvorstand unterstützt; mit dem er sich in regelmäßigen Abständen zu Beratungsgesprächen trifft.

Repräsentant

Als oberster Repräsentant vertritt der Bürgermeister die Gemeinde nach außen, er ist somit erster Ansprechpartner für Wirtschaft, Kultur und Politik. Auf zahlreichen Anlässen und Veranstaltungen hält er Ansprachen und sendet Grußworte aus.

Gemeinderat

Als Vorsitzender des Rates beruft er Ratssitzungen ein und leitet die Sitzungen. Er hat ein Stimmrecht im Rat, ist jedoch kein Mitglied des Rates. Bedeutsam ist diese Unterscheidung deshalb, weil er bei bestimmten Angelegenheiten nicht mit abstimmen soll. Diese Fälle sind gesetzlich geregelt.

Zu seinen Leitungsaufgaben gehören

  • die Festsetzung der Tagesordnung des Rates,
  • die Einberufung des Rates,
  • die Eröffnung und Schließung der Ratssitzung,
  • die Verhandlungsleitung der Ratssitzung,
  • die Ausübung des Ordnungs- und des Hausrechts während der Ratssitzung,
  • die Unterzeichnung der Niederschrift über die Ratssitzung.

 

Gemäß § 57 Absatz 3 GO NW führt der Bürgermeister auch im Haupt- und Finanzausschuss den Vorsitz und hat hier ebenfalls ein Stimmrecht. Ist der Bürgermeister der Überzeugung, ein Beschluss des Rates oder eines Ausschusses sei rechtswidrig oder gefährde das Wohl der Gemeinde, kann er diesen Beschluss beanstanden oder ihm widersprechen. Dieses hat aufschiebende Wirkung. Der Beschluss kann so lange nicht ausgeführt werden, bis der Rat die Angelegenheit endgültig entschieden hat.

 

Falls Sie sich mit Ihrem Anliegen an Bürgermeister Stephan Rotering wenden möchten, kontaktieren Sie bitte zunächst an das Büro des Bürgermeisters.